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BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 356a StPO
Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit einer Anhörungsrüge; Verrwertung von Tatsachen oder Beweisergebnissen zum Nachteil des Verurteilten
- Judicialis
StPO § 356a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Keine Begründungspflicht bei Verwerfung als offensichtlich unbegründet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.08.2007 - 1 StR 233/07
Rechtliches Gehör (keine Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidung)
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 5 StR 230/07
Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 m.N.), hier auch nicht deswegen, weil der Beschwerdeführer auf den Antrag des Generalbundesanwalts erwidert hatte.
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 356/09
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Verspätung); Anhörungsrüge; …
Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07 m.N.). - BGH, 10.11.2009 - 5 StR 356/09
Unbegründete Revision (Verwerfung durch Beschluss; Terminsantrag)
Zum Terminsantrag von Rechtsanwalt M. vergleiche Senatsbeschluss vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07. - BGH, 21.07.2009 - 5 StR 256/09
Unbegründete Revision
Die am Ende des Verteidigerschriftsatzes vom 16. Juli 2009 gestellten Anträge bleiben aus den Gründen des Beschlusses in BGHR StPO § 24 Abs. 3 Satz 2 Besetzungsmitteilung 1 sowie der Beschlüsse vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07 - und vom 4. März 2008 - 1 StR 16/08 - ohne Erfolg.